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   FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 84/00   

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https://dejure.org/2003,16284
FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 84/00 (https://dejure.org/2003,16284)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2003 - IV 84/00 (https://dejure.org/2003,16284)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - IV 84/00 (https://dejure.org/2003,16284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbegünstigung nach § 9 Stromsteuergesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbegünstigung nach § 9 Stromsteuergesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlaubnis zum Bezug von Strom zu einem ermäßigten Steuersatz; Mischen und Verpacken von Kaffee-Extrakten als verarbeitendes Gewerbe i.S.d. Abschnitts D der Klassifikation der Wirtschaftszweige oder als handelsübliche Manipulation; Einordnung eines Unternehmens zum ...

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Bedeutung der WZ 93

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.04.1995 - III R 77/91

    Einordnung eines Unternehmens in das systematische Verzeichnis des Statistischen

    Auszug aus FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 84/00
    Zum anderen darf im vorliegenden Kontext nicht außer Betracht bleiben, dass der Bundesfinanzhof bereits hinsichtlich des § 19 Berlinförderungsgesetz entschieden hat, dass das verarbeitende Gewerbe von den übrigen Wirtschaftszweigen entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes abzugrenzen sei (vgl. BFH, Urteil vom 11.4.1995 - III R 77/91 -, juris; Beschluss vom 26.2.1998 - III B 5/97 -, juris).
  • BFH, 24.02.1999 - III B 194/96

    Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993; grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 84/00
    Der Bundesfinanzhof hat zudem in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass die Finanzämter die in diesem Verzeichnis vorgenommene Zuordnung in aller Regel auf den konkreten Einzelfall zu übertragen hätten, außer sie sei offensichtlich falsch (vgl. nur BFH, Beschluss vom 24.2.1999 - III B 194/96 -, juris).
  • BFH, 26.02.1998 - III B 5/97

    Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, wenn

    Auszug aus FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 84/00
    Zum anderen darf im vorliegenden Kontext nicht außer Betracht bleiben, dass der Bundesfinanzhof bereits hinsichtlich des § 19 Berlinförderungsgesetz entschieden hat, dass das verarbeitende Gewerbe von den übrigen Wirtschaftszweigen entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes abzugrenzen sei (vgl. BFH, Urteil vom 11.4.1995 - III R 77/91 -, juris; Beschluss vom 26.2.1998 - III B 5/97 -, juris).
  • FG Sachsen, 02.04.2004 - 4 K 1358/00

    Entnahme von Strom zum ermäßigten Steuersatz; Berufsbildungswerk kein Unternehmen

    Dies ist bei den Regelungen der §§ 9 Abs. 3 in Verbindung mit 2 Nr. 3 StromStG nicht erkennbar (ebenso Finanzgericht München, Urteil vom 19.03.2003, Az. 3 K 3722/00, a. a. O.; Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 03.02.2003, Az.: IV 240/00, ZfZ 2004, Seite 29 ff. und Urteil vom 19.02.2003, Az. IV 84/00, ZfZ 2004, Seite 67 ff.).
  • FG Hamburg, 19.11.2013 - 4 K 8/11

    Stromsteuer: Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

    Für die Einordnung in die Unterklasse 15.20.0 ist jedoch maßgeblich, ob die Konservierung sich als Umwandlung der Ware darstellt oder ob sie lediglich eine unwesentliche Veränderung beinhaltet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 19.02.2003, IV 84/00, Rz. 18).
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